Griechenland öffnet Batteriespeichermarkt: 4,7 GW Kapazität und vielfältige Geschäftsmodelle

1. Marktöffnung für Batteriespeicher in Griechenland
Griechenland hat mit der Veröffentlichung seiner neuen Verordnung am 13. März 2025 (Amtsblatt 1248/13.03.2025) einen klaren Rahmen für die Integration von Batteriespeichersystemen (BESS) ins Energiesystem geschaffen. Diese strategische Entscheidung zielt darauf ab, die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien zu stabilisieren und gleichzeitig neue Geschäftsmodelle im Energiesektor zu ermöglichen.
Die Verordnung definiert ein strukturiertes Verfahren für die Beantragung verbindlicher Netzanschlussangebote für eigenständige Energiespeichersysteme. Bemerkenswert ist der Umfang: Insgesamt werden 4,7 GW an Speicherkapazität freigegeben – ein deutliches Signal für die strategische Bedeutung, die Griechenland der Energiespeicherung beimisst.
2. Marktpotenzial und Kapazitätsverteilung
Die freigegebene Kapazität verteilt sich auf verschiedene Netze und Regionen:
- Übertragungsnetz (ΕΣΜΗΕ): 3.800 MW, aufgeteilt in mehrere Projektgruppen
- Verteilnetz (ΕΔΔΗΕ): 900 MW, unterteilt nach Anlagengröße
Bei einer konservativen Schätzung von 200 €/kWh für 2-Stunden-Speichersysteme entspricht dies einem Marktvolumen von rund 1,9 Milliarden Euro für Hardware und Installation – ohne Berücksichtigung von Wartung und Betrieb über die Lebensdauer.
Besonders interessant ist die regionale Verteilung. Die höchsten Kontingente entfallen auf Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien:
- Westmakedonien: 425 MW
- Zentralmakedonien: 400 MW
- Peloponnes: 400 MW
3. Geschäftsmodelle und Anwendungsbereiche
Die Verordnung definiert verschiedene Projektgruppen, die jeweils spezifische Geschäftsmodelle ermöglichen:
Industriekopplung (850 MW)
- Direkte Partnerschaft mit energieintensiven Industrien
- Langfristige Abnahmeverträge (mind. 8 Jahre)
- Größenklassen von großen Industrieanlagen bis zu kleineren Unternehmen
- Anwendung: Peak-Shaving, Energiekostenoptimierung, unterbrechungsfreie Stromversorgung
Aggregator-Modell (300 MW)
- Integration in bestehende Portfolios von erneuerbare-Energien-Aggregatoren
- Optimierung der Vermarktung von Wind- und Solarstrom
- Anwendung: Ausgleich von Erzeugungsschwankungen, Portfoliooptimierung
Kohleausstiegsregionen (250 MW)
- Spezielles Kontingent für ehemalige Kohleregionen
- Anwendung: Strukturwandel, Nutzung bestehender Netzinfrastruktur
Regionale Netzdienste (2.550 MW)
- Größtes Kontingent mit regionaler Verteilung
- Anwendung: Netzstabilisierung, Engpassmanagement, Frequenzregelung
Dezentrale Speicher (650 MW)
- Nach Größenklassen im Verteilnetz (>5 MW, 1-5 MW, <1 MW)
- Anwendung: Lokale Netzunterstützung, Integration dezentraler Erzeugung
4. Teilnahmebedingungen und Anforderungen
Die Verordnung stellt klare technische und finanzielle Anforderungen:
Technische Spezifikationen:
- Mindestens 2 Stunden nutzbare Speicherkapazität
- Systemwirkungsgrad ≥ 80%
- Fähigkeit zur Bereitstellung von Netzdienstleistungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung)
- Einhaltung spezifischer Brandschutz- und Sicherheitsstandards
Finanzielle Voraussetzungen:
- Bankgarantien: 200.000 €/MW für Übertragungsnetzprojekte, 50.000 €/MW für Verteilnetzprojekte
- Nachweis der Finanzierungsfähigkeit des Gesamtprojekts
- Sicherstellung der Grundstücksnutzungsrechte
Regularien zur Marktkonzentration:
- Maximale Kapazität pro Unternehmen: 250 MW insgesamt
- Im Verteilnetz: Maximal 50 MW pro Unternehmen
- Zusätzliche Begrenzungen für spezifische Projektgruppen
5. Strategische Handlungsoptionen
Für BESS-Hersteller und -Betreiber ergeben sich verschiedene strategische Optionen:
- Partnerschaften mit griechischen Industrieunternehmen prüfen, um prioritären Zugang zu Kapazitäten zu erhalten
- Regionale Schwerpunkte setzen auf Basis der Kapazitätsverteilung und lokaler Netzanforderungen
- Technologieanpassungen vornehmen, um die spezifischen griechischen Anforderungen zu erfüllen
- Portfolio-Ansatz entwickeln mit Kombination aus großen und kleinen Projekten zur Risikodiversifizierung
- Lokale Partner identifizieren für Projektentwicklung, Genehmigungsverfahren und Netzanbindung
6. Zeitplan und nächste Schritte
Die Verordnung setzt klare Fristen für die Marktteilnehmer:
- 90 Tage ab Veröffentlichung für Anträge im Übertragungsnetz (bis ca. 11. Juni 2025)
- 150 Tage für Anträge im Verteilnetz und in bestimmten Regionen (bis ca. 10. August 2025)
Nach diesen Fristen erstellt eine Kommission Prioritätslisten für die Netzanschlusskapazität basierend auf definierten Kriterien. Für erfolgreiche Projekte folgt dann ein 18-monatiger Umsetzungszeitraum bis zur betriebsbereiten Installation.
Fazit
Griechenlands neue Verordnung bietet eine klare und umfassende Grundlage für den Markteintritt im Bereich Energiespeicherung. Die Vielfalt der Geschäftsmodelle, die erhebliche Gesamtkapazität und die regionalen Schwerpunkte schaffen attraktive Möglichkeiten für BESS-Hersteller und -Betreiber. Angesichts der knappen Fristen ist jedoch rasches und strategisches Handeln erforderlich, um von dieser Marktöffnung zu profitieren.
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Glossar griechischer Fachbegriffe und Institutionen
- Ε.Σ.Μ.Η.Ε. (ΕΣΜΗΕ) – Ελληνικού Συστήματος Μεταφοράς Ηλεκτρικής Ενέργειας: Griechisches Elektrizitätsübertragungssystem
- ΑΔΜΗΕ Α.Ε. – Διαχειριστή του Ε.Σ.Μ.Η.Ε.: Unabhängiger Netzbetreiber des griechischen Übertragungsnetzes
- Ε.Δ.Δ.Η.Ε. (ΕΔΔΗΕ) – Ελληνικού Δικτύου Διανομής Ηλεκτρικής Ενέργειας: Griechisches Elektrizitätsverteilungsnetz
- ΔΕΔΔΗΕ Α.Ε. – Διαχειριστή του Ε.Δ.Δ.Η.Ε.: Betreiber des griechischen Verteilungsnetzes
- ΣΑΗΕ – Σταθμών Αποθήκευσης Ηλεκτρικής Ενέργειας: Elektrische Energiespeicheranlagen (Batteriespeichersysteme)